KAPITEL 4 Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten Artikel 24 - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen Artikel 25 - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen Artikel 26 - Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche Artikel 27 - Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern Artikel 28 - Auftragsverarbeiter Artikel 29 - Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters Artikel 30 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Artikel 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten Artikel 32 - Sicherheit der Verarbeitung Artikel 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde Artikel 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person Abschnitt 3 - Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation Artikel 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung Artikel 36 - Vorherige Konsultation Abschnitt 4 - Datenschutzbeauftragter Artikel 37 - Benennung eines Datenschutzbeauftragten Artikel 38 - Stellung des Datenschutzbeauftragten Artikel 39 - Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Abschnitt 5 - Verhaltensregeln und Zertifizierung Artikel 40 - Verhaltensregeln Artikel 41 - Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln Artikel 42 - Zertifizierung Artikel 43 - Zertifizierungsstellen Artikel 23 Abschnitt 1